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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können die Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahmen und Anregungen bis zum 18.07. 2014 schriftlich bei der Gemeinde einreichen.

Als Vorsitzender der Bürgerinitiative Veto übersende ich Ihnen die nachfolgende Stellungnahme.

Ich weise darauf hin, dass diese in einer Sitzung besprochen und abgestimmt wurde und sie vom Vorstand insgesamt unterstützt wird.

Schwerpunktmäßig konzentrieren wir uns mit dieser Eingabe auf den Aspekt der Verhinderung der Zerstörung unseres Landschaftsbildes in Stemwede.

Zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens gehen wir auf weitere Aspekte (noch) nicht ein. Das Büro Kortemeier & Brokmann hat in den Karten und Darstellungen vielfältige Hinweise und Wertungen abgegeben. Für ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder sind alle vorliegenden Planunterlagen in der Kürze der Zeit nicht überprüfbar. Nach den ersten Vorprüfungen pflichten wir einigen Feststellungen bei und unterstützen diese.

So wird u. a. in der Zusammenfassung für den Bereich Babbelage (Plan 3) auf die erheblichen Zulassungshindernisse in Bezug auf das bestehende Überschwemmungsgebiet und die artenschutzrechtlichen Konflikte hingewiesen.   

Es sprechen aber nicht nur die schwerwiegenden Gründe der ausgewiesenen  Überschwemmungsgebiete entlang des Gr. Diekflusses, artenschutzrechtliche und naturfachliche  Argumente sowie bei Ausweisung einer „Windkraftkonzentrationszone“ Babbelage gegebenen Beeinträchtigungen für die Anlieger dafür, dass dieses „Suchgebiet“ von der Gemeinde Stemwede aus dem Verfahren genommen wird.

In Abwägung mit den anderen in den Unterlagen dargestellten Gebieten ist die Babbelage bei einer Gesamtbeurteilung aller Gründe deshalb  besonders problematisch, weil sich dort bei der Errichtung von Windkraftanlagen für das gesamte Gemeindegebiet die mit Abstand stärksten Beeinträchtigungen und Belastungen für das Landschaftsbild unseres gesamten Gemeindegebietes ergeben würden.  

Mit der Errichtung von bis zu 18 Windkraftgroßanlagen im Bereich Babbelage würde das Landschaftsbild  für die gesamte Gemeinde Stemwede auf die massivste Weise gestört, weil:

1. Die Babbelage durch die zentrale Lage in der Mitte des Gemeindegebietes und als „südliches Tor“ des Naturparkes Dümmer mit seinen Sichtachsen – und zwar aus allen Himmelsrichtungen – für das heimische Landschaftsbild  eine herausragende Bedeutung und Wertigkeit hat.

2. Die Babbelage hat zudem von allen Flächen die das Planungsbüro für Stemwede aufgelistet hat, jeweils zu diesen den größten Abstand, da die übrigen Gebiete in den geografischen Randbereichen der Gemeinde liegen. Im Umkehrschluss hätte deshalb die Errichtung von WKA in der Babbelage und damit in der geografischen Mitte des Gemeindegebietes für das Landschaftsbild des gesamten Gemeindegebietes eindeutig die negativsten Auswirkungen.

3. Der Gürtel der bereits errichteten Windkraftanlagen zieht sich schon jetzt von den südlichen Flurgrenzen der Gemeinde mit den Anlagen auf Preußisch Oldendorfer Gebiet (Getmold/ Schröttinghausen) über Wimmerheide und weitere Gebiete von Bad Essen bis in die Nordbereiche von Stemwede. Neue Anlagen an der Stemweder Gemeindegrenze sind auf Bad Essener Gebiet  zurzeit im Bau, bzw. noch geplant. Weiter entlang der westlichen „Grenzlinie“ (Bohmte/Bohmterheide und entlang den Flurgrenzen zu Haldem und Drohne im nordwestlichen Gemeindegebiet  bis zu den Anlagen im Bereich Brockum im Norden von Stemwede zieht sich der Kranz der WKA fort. Über die nordwestliche Lage des Windparks in Oppendorf lassen die aktuellen Planungen in der Nachbarkommune Rahden neue Windparkflächen in Varl/Varlheide entlang der östlichen Gemeindegrenze von Stemwede erwarten. Damit wäre dann ein relativ dichter Kranz rings um das Gemeindegebiet Stemwede vorhanden.

4. Wenn dann zentral im Stemweder Gemeindegebiet die offene Landschaft noch mit Windkraftanlagen „zugebaut“ würde,  dann wäre der parkartige Charakter der Stemweder Landschaft  nicht nur gestört, sondern völlig zerstört.  

5. Die Errichtung von Windkraftanlagen in den heute üblichen und noch zunehmenden  Größenordnungen verstärken leider häufig sogar aus mehreren Kilometern Abstand die negativen Eindrücke für den Betrachter, zumal wenn sich das Landschaftsbild wie in Stemwede in einem ausgewogenen Verhältnis in der von Bebauung freien und vom Wechsel zwischen gegliederten Elementen und einer von flachem Grün- und Ackerland geprägten Landschaft  mit hohem Naherholungswert für die heimische Bevölkerung und Gästen darstellt.

6. Besondere Blickbezüge auf die in „Stemweder Parklandschaft“  sind sowohl vom gesamten südlichen Bereich des Stemweder Berges wie auch vom Süden, Osten und Westen auf den Stemweder Berg gegeben. Als höchste und bewaldete Erhebung tritt der Stemweder Berg  mit seinen bis zu 187 Metern Höhe, 3 Kilometern Breite und 7 km Länge aus seiner sonst deutlich niedrigen Umgebung sehr prägend hervor.

7. Ein Windpark in der Babbelage würde die Zerstörung dieser heraus-ragenden Sichtachsen bedeuten. Damit würde die Gemeinde Stemwede auch ihre eigenen Fremdenverkehrs- und Wirtschaftsförderung konterkarieren.

8. Infraschall:

Windkraftanlagen können durch Lärm, Schattenwurf und den Infraschall die Gesundheit schädigen. Folgende Beeinträchtigungen durch Infraschall werden in Studien aufgeführt und belegt.
Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Ohrgeräusche, Migräne, Schwindelgefühle, Übelkeit, Beeinträchtigungen der Herzfrequenz, Reizbarkeit, Angstzustände, Gedächtnisprobleme usw.

Moderne WKA wandeln derzeit nur maximal 40 % der Windenergie in Strom um. Der überwiegende Teil der Windkraft, nämlich 60 % wird in Druckwellen, also Schall umgesetzt. Der Lärm entsteht überwiegend an den Rotorblättern. Durch die Größe und die Biegsamkeit der Blätter, die langsame Drehzahl – jedoch mit Geschwindigkeiten bis zu 400 km/h an den Rotorspitzen erzeugen die Rotoren bedeutende Mengen im nichthörbaren Infraschallbereich. Je größer die Anlagen werden, desto mehr verschieben sich die erzeugten Schallfrequenzen in diesem Bereich des unhörbaren Lärms.

Bei der Stromerzeugung mit Windkraft entstehen also flächendeckend hörbarer Lärm und nichthörbarer Lärm, der Infraschall als unerwünschte Nebenwirkung.

Mediziner sind sich einig, dass dies handfeste Gesundheitsschäden nach sich ziehen wird. Weil dieser Infraschall von Windrädern, im vom normalen Mensch nicht mehr hörbaren Bereich liegt, wird daraus von Behörden auf eine Nichtgefährdung der Anwohner beschlossen, nach dem Motto, was man nicht wahrnehmen kann, das kann auch die Gesundheit nicht gefährden. Radioaktive Strahlung kann der Mensch auch nicht wahrnehmen.
Die Behauptung, dass Infraschall die Gesundheit nicht gefährdet, kann heute nicht mehr aufrechterhalten werden.
Experten des Robert- Koch- Instituts kamen schon 2007 zu der wissenschaftlich vorsichtig formulierten Warnung. Die gesundheitlichen Gefahren, die sich hier andeuten, würden erst mit einer Verzögerung von einigen Jahren deutlich werden, wie es bei der Entwicklung von chronischen Krankheiten üblich ist.
Wegen seiner großen Wellenlänge hat Infraschall bei der Schallausbreitung andere Eigenschaften als Hörschall. Mit zunehmender Höhe der Schallquelle breitet sich der Infraschall durch Hindernisse ungehindert und ungestört kugelförmig aus. Infraschall ist auch durch bauliche Maßnahmen, wie Dämmschutz oder Lärmschutzfenster nicht aufzuhalten. Der einzige wirksame Schutz besteht durch einen möglichst großen Abstand zu menschlichen Siedlungen.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat bereits im Sommer 2004 eine der wenigen Infraschall-Messungen mit wissenschaftlicher Genauigkeit in der Bundesrepublik durchgeführt.
Gemessen wurde eine Anlage mit einer Nabenhöhe von 100m Flügeldurchmesser 70 m, also Gesamthöhe 135 m und einer Leistung von 1,5 MW über einen Zeitraum von 4 Wochen.
Sie kamen zu dem Ergebnis, dass ein Abstand von 2 km zu dem Windrad wohl ausreichend ist, um Infraschallregistrierungen nicht mehr zu beeinträchtigen.
Jedoch gilt dies nur für WKA dieser Leistung und nicht für größere Anlagen, wie sie heute gebaut werden!
Meine Forderung daher: 2 km Mindestabstand zwischen WK und Wohnbebauung.
Wer Rücksicht auf die Belange von Störchen und Milanen nimmt, der darf die Gesundheit seiner Mitbürger nicht aus den Augen verlieren.
Wer heute für nur 450 m Sicherheitsabstand stimmt, übernimmt der- oder diejenige dann auch die Verantwortung für Gesundheitsschäden, die sich erst in einigen Jahren bemerkbar machen?
Beim Bau von Atomkraftwerken wurde damals behauptet Atomstrom ist billig, Atomkraftanlagen sind sicher und sauber und die Gesundheitsrisiken sind beherrschbar. Beim Bau von Windkraftanlagen wird heute behauptet Windstrom ist billig und sauber und die gesundheitlichen Risiken sind nicht nennenswert. Hoffentlich müssen wir nicht in einigen Jahren feststellen, dass auch die zweite Behauptung falsch war!
Im Wahlprogramm z. B. der CDU zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 war zu lesen:
1. Belastungen für Mensch und Natur möglichst erträglich zu gestalten
2. Bürgerbeteiligung bei der Planung von Standorten
Bürgermeister UND Ratsherren  tragen die Verantwortung für die Menschen vor Ort und für zukünftige Generationen.
In deren Interesse muss gehandelt werden und nicht im Interesse der Gewinnmaximierung einiger weniger.

9. Windkraft? - Wo liegt der Nutzen für die Bürger?

Das die Windkraft zu stark subventioniert wird, liegt auf der Hand. Warum ist die WEA– Branche noch auf hohe Einspeisevergütungen angewiesen? Warum werden Gewinne gemacht und Pachtpreise und Renditen gezahlt, die das übliche Maß weit überschreiten?

Gab es in der über 20 jährigen WEA- Nutzung keine Innovationen, die die Windkraft-Branche auf die Beine stellen konnte? Der Strom wird nicht preiswerter, obwohl Sonne und Wind ja keine Rechnung schicken. Auch die Umwelt wird nicht entlastet, es findet keine CO2 Einsparung statt.

Die extra zur CO2 – Ausstoßkontrolle und Reduzierung geschaffenen Zertifikate haben sich von dem Hintergrund der Wirtschaftskrise als (gewollt?), als untaugliches Instrument entpuppt. Die aktuelle Preisentwicklung im EU- Emissionshandel begünstigt nach Ansicht der Agentur für Erneuerbare Energien vom Juni 2013 die Stromerzeugung aus Kohle zu Lasten flexibler Gaskraftwerke. Das konterkariere die Klimaschutz- und Energiewende Ziele der EU und der Bundesregierung.

Angesichts niedriger CO2-Zertifikat-Preise verschlechtere sich die Wettbewerbsfähigkeit von Erdgas- gegenüber Kohlekraftwerken und die Auslastung von Gaskraftwerken nehme ab. Wenn im europäischen Stromhandel Strom aus dem Ausland zurückkommt, weil die Kraftwerke in Deutschland abgeschaltet sind, die Sonne nicht scheint, der Wind nicht weht, dann ist das sehr wahrscheinlich keine erneuerbare Energie, sondern Kohle, Gas- oder Atomstrom. Wozu also weitere WKA bauen, ohne das entsprechende Verteilernetz ohne umweltschützende Perspektiven, ohne wirtschaftliche Vorteile für die Verbraucher.

10. Im und am Stemweder Berg ist nach Jahrzehnten naturschützender Bemühungen seitens der heimischen Jägerschaft und eines ansässigen Industrieunternehmens, der UHU, unsere größte Eulen Art wieder heimisch.

Uhus benötigen ein großflächiges Streif- und Jagdgebiet. Die Babbelage befindet sich räumlich näher am Stemweder Berg, als z. B. Drohne. Insofern würden WKA in der Babbelage eine höhere Gefährdung eines der letzten verbliebenen und seltenen Großvogelarten Deutschlands  bedeuten. In der Potenzialanalyse hat dieser Aspekt überhaupt keine Berücksichtigung gefunden. Ebenso wenig der Rote Milan, der im Hollweder Wald heimisch ist.

Wir fordern deshalb den Rat der Gemeinde Stemwede auf, das Suchgebiet Babbelage aus dem weiteren Verfahrensverlauf zu nehmen. Mit den noch verbleibenden Gebieten würde allemal der Windkraft „potenziell“ in Stemwede  genügend Raum gegeben. Schon jetzt liegt Stemwede mit der innerhalb seiner Gemeindegrenzen produzierten „regenerativen Energiemenge“ weiter über dem Kreis- und Landesdurchschnitt. Es kann nicht richtig sein, Gemeindeziele wie der Erhaltung von Naherholungsgebieten und der Tourismusförderung einem übermäßigen Zubau mit Windkraftanlagen zu opfern.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Klawitz

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