Flächennutzungsplanänderung
Sehr geehrter Herr Rybak,
Wir als direkt betroffene Anwohner am in der Änderungsvorlage zum FNP ausgewiesenen Fläche „Babbelage“ haben uns an den Diskussionen diesbezüglich beteiligt und uns informiert sowie die durch die Gemeinde angebotenen öffentlichen Veranstaltungen zu diesem Thema besucht. Dabei ist für uns klar geworden, dass bei allen Argumenten welche vorgebracht wurden und die die WKA´s teilweise als außerordentlich positiv darstellen, am Ende neben wenigen Gewinnern ein großer Teil der Bevölkerung und auch die Gemeinde an sich mit schweren Nachteilen und dauerhaft negativen Auswirkungen betroffen sein wird.
Auf die Ausweisung der „Babbelage“ als Konzentrationszone für Windkraftanlagen sollte aus folgenden Gründen unbedingt verzichtet werden:
Die Schönheit der Landschaft ist ein Schutzgut nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Bei der Babbelage handelt es sich um eine besonders schöne, wenig zersiedelte, landwirtschaftlich geprägte Flusslandschaft vor der Kulisse des Stemweder Berges. Dieser Bereich ist heute schon von kleinen auch als Radwanderwege gekennzeichnete Straßen, wie der Mühlenkreis- Route und aus dem Land Art Projekt, durchzogen und wird von Erholungssuchenden genutzt. Statt hier durch WKA´s den Erholungsraum zu zerstören könnte die Attraktivität der Landschaft durch weitere Maßnahmen gestärkt werden. Nach unserem Kenntnisstand sind die Gemeinden aufgefordert in den nächsten Jahren ihre Wasserläufe zu betrachten und Gebiete zur Renaturierung auszuweisen, hierzu stehen auch Förderprogramme zur Verfügung. Es sollte auch geklärt werden in wie weit Nachbarkommunen in dieser Richtung Unterstützung anbieten oder eventuell sogar schon angeboten haben.
Gerade im Bereich Babbelage würde sich eine Renaturierung des Großen Diekflusses ganz besonders auch um die Einmündung Twiehauser Bach herum anbieten. Diese Flächen sind heute schon als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen und viele Anwohner erinnern sich aus früheren Jahren an große ganz unter Wasser stehende Areale. Hier war der Storch und viele weitere Arten zu Hause. Heute noch sind sind hier diverse Zugvogelschwärme auf Durchreise zu Gast und es wurden mittlerweile auch mehrfach jagende Rotmilane beobachtet.
Auch handelt es sich bei der Babbelage um ein Gebiet in dem es nur eine geringe „Lichtverschmutzung“ gibt, ein Faktor der häufig viel zu gering geachtet wird obwohl nächtliche Dunkelheit in unserer modernen Welt schon eine Ausnahme ist. Wie stark und weit sichtbar WKA´s diesbezüglich einwirken sieht man erst wenn man vor 200m hohen Anlagen steht die mit Beleuchtung nicht nur an der Gondel sondern auch am Turm ausgerüstet sind. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte erscheint es uns viel sinnvoller und auf lange Sicht den Bürgern der Gemeinde dienlicher, die Babbelage als Erholungsraum im Landschaftsschutzgebiet auszubauen und so die Attraktivität Stemwedes als Wohn- und Erholungsraum auch für den Zuzug von jungen Familien zu stärken.
Auch unter wirtschaftliche Aspekten bringen WKA´s im Bereich Babbelage keinen nennenswerten Ertrag für die Gemeindefinanzen, denn Gewerbesteuererträge sind in den ersten Jahren wohl kaum und auch später nur in geringem Maße zu erwarten. Es werden keine zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen. Gerade bei dem z. Z. zur Diskussion stehendem Bürgerwindpark gibt es als sichere Gewinner nur Gutachter, die Hersteller der Anlagen, die Firmen die diese errichten, Banken die Kredite vergeben und ein paar Grundeigentümer. Selbst die Wartung wird üblicherweise von externen Spezialisten übernommen. Davon profitiert die Gemeinde nicht im Geringsten. Das Risiko tragen alle beteiligten Bürger, gesetzlicher Schutz für das eingesetzte Kapital ist nicht gegeben, siehe auch die letzten Erfahrungen mit professionellen Windparkbetreibern wie Prokon etc..
Aber es gibt viele Verlierer.
Hier sind etliche Anlieger deren Immobilien stark entwertet werden direkt betroffen. Aber auch für die umliegenden Dörfer werden Geräusch, Befeuerung, Schattenschlag und Infraschall spürbar sein und die Lebensqualität mindern. Unter diesen Umständen ist es leicht sich auszumalen das z. B. Wehdem eher Bürger verlieren als gewinnen wird. Da die Windhöffigkeit in der Babbelage nur im mittleren Bereich liegt ist wirtschaftlicher Betrieb nur bei besonders hohen Anlagen ab 130m Nabenhöhe zu erwarten, bei diesen Anlagen ist mit einer Gesamthöhe von 200m zu rechnen. Das weicht deutlich von den für die Potentialstudie zugrunde gelegten Anlagen mit 150m ab. Hier ist aus unserer Sicht die Planung für eine Änderung des FNP nicht transparent und hierdurch wird Anliegern und auch Entscheidungsträgern ein geschöntes Bild vermittelt. Hier sollte die Verwaltung mit einer realistische Studie, es gibt Fachplaner die Landschaftssimulationen erstellen, den Ratsmitgliedern und auch der Bevölkerung die tiefgreifenden Auswirkungen dieser Maßnahmen deutlich machen. Dies sollte vor einer Entscheidung, die Babbelage als Vorranggebiet auszuweisen, erfolgen.
Es ist auch zu berücksichtigen das der letztendlich einzige freie Bereich beim Blick vom Stemweder Berg unbedingt erhalten bleiben muss um das Ortsbild gerade auch von Wehdem attraktiv zu halten. Die Gemeinde ist jetzt schon in fast allen Richtungen von WKA´s umstellt. Hier drängt sich die im FNP für Drohne vorgesehene Fläche geradezu auf für die Errichtung von WKA, da diese direkt an einen schon bestehenden Windpark anschließt. Eine Ausweisung der Babbelage würde praktisch auch den Zweck der geplanten FNP Änderung, einer Verspargelung der Landschaft entgegenzuwirken, konterkarieren da dann tatsächlich jede Blickachse durch WKA´s, unabhängig davon in welcher Gemeinde diese stehen. verstellt wäre. Damit sind dann die letzten Pfunde, nämlich landschaftliche Schönheit und Naturnähe, mit denen Stemwede wuchern kann verloren.
Offen ist auch, ob nicht schon mit der Ausweisung eines neuen Gebietes, bevorzugt die schon an einen Windpark angrenzend und damit auch unter Gesichtspunkten der Konzentration von WKA´s optimalen Tiefenriede substantieller Raum für Windkraft gegeben ist. Es ist bisher nirgends festgelegt das alle theoretisch und rechtlich möglichen Bereiche für WKA auch als Vorrangebiete auszuweisen sind. Hier sollte nicht das Maximum an möglichen Windrädern im Mittelpunkt stehen, sondern das Wohl der hier lebenden Bürger und die Zukunft der Gemeinde. Wie sieht es denn für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und ganz besonders auch der an die Babbelage angrenzenden Ortschaften, Wehdem, Westrup, Niedermehnen, Twiehausen und Oppendorf aus?
Die Wirkung von WKA im Sichtbereich kann man ja schon in Levern erkennen obwohl es sich hier nur um wenige Anlagen mit 150m Höhe handelt, die optische Dominanz von mehr als 12-15 200m Großanlagen lässt sich nur erahnen. Wie sind die Erwartungen der Gemeinde bei der schon bisher schwachen wirtschaftlichen Entwicklung und auch rückläufigen Einwohnerzahlen wenn durch Windräder höher als der Kölner Dom, lauter als große Industrieanlagen rund um die Uhr und ohne Wochenende zu berücksichtigen auf die bisher noch intakte Landschaft und die angrenzenden Dörfer und die Menschen einwirken?
Aufgrund der aktuellen politischen Rahmenbedingungen ist Stemwede in der Zwangslage der Windkraft entsprechenden Raum zu geben, aber auch nicht mehr. Die Errichtung einer Windfarm mit Turbinen immensen Ausmaßes, starker Schallemission, Schattenschlag und Diskoeffekten durch Beleuchtung hätte starke Beeinträchtigung der umliegenden Dörfer zur Folge und die Auswirkungen auf die Menschen wären erheblich.
Wir bitten daher den Rat bei seiner Entscheidung das Wohl der Bürger der Gemeinde Stemwede zu berücksichtigen und bei der Änderung des Flächennutzungsplanes darauf zu verzichten die Babbelage als Konzentrationszone auszuweisen, da damit das östliche Zentrum der Gemeinde nachhaltig und für Jahrzehnte negativ geprägt würde. Wir erwarten das diese Stellungnahme dem Rat der Gemeinde Stemwede vorgelegt wird und in die weiteren Beratungen einfließt.
Den Eingang des Schreibens bitten wir schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichem Gruß A. und H. Loock