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Die Suchbegriffe wirtschaftlich+zumutbar ergaben in den Online-Gesetztestexten der Website https://dejure.org im EnWG bzw EEG die nun folgenden Ergebnisse. Es ist nun ganz Ihnen überlassen aus diesen Texten zu ergründen, wem genau diese Fürsorge der Gesetzgeber gilt.

Eine Diskussionsplattform zu diesem Thema finden Sie hier!

Die Treffer im Einzelnen:

EnWG - Energiewirtschaftsgesetz

Teil 3 - Regulierung des Netzbetriebsabschnitt 1 - Aufgaben der Netzbetreiber

§11 (Betrieb von Energieversorgungsnetzen)

§13c (Für das Elektrizitätsversorgungssystem systemrelevante Gaskraftwerke, Festlegungskompetenz)Abschnitt 2 - Netzanschluss

§17 (Netzanschluss, Verordnungsermächtigung)

§18 (Allgemeine Anschlusspflicht)Abschnitt 3 - Netzzugang

§20 (Zugang zu den Energieversorgungsnetzen)

§21i (Rechtsverordnungen)

§24 (Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen)

§25 (Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen)

§28 (Zugang zu Speicheranlagen)Teil 4 - Energielieferung an Letztverbraucher

§36 (Grundversorgungspflicht)

§37 (Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht)

§40 (Strom- und Gasrechnungen, Tarife)Teil 6 - Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung

§53a (Sicherstellung der Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas)

EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz

Teil 7 - Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

§64 (Verordnungsermächtigung zu Systemdienstleistungen)

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