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Auszug aus der Potenzialanalyse Windenergie:
Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung
im Auftrage der Gemeinde Stemwede vom 6.11.2013, verfasst von Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH Oststraße 92, 32051 Herford

Die Gemeinde Stemwede beabsichtigt die Fortschreibung des derzeit geltenden Flächennutzungsplans (FNP) in Hinblick auf eine rechts-sichere Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung. Mit der Ausweisung reagiert die Gemeinde auf die geänderten politischen und technischen Rahmenbedingungen und stellt der Erzeugung von Windenergie den geforderten substanziellen Raum zur Verfügung.

Ziel der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie im FNP ist die räumliche Steuerung und Konzentrierung von Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gemeindegebiet.
Stand der Dinge ist, dass von den 6 Suchgebieten in Stemwede noch zwei Flächen in der Auswahl sind.

Potenzialflächen nach der Einzelfallprüfung

Richten wir unser Augenmerk auf das Suchgebiet 3, die Babbelage!
Wie die blaue Schraffierung zeigt, ergab die Einzelfallprüfung dass die vorläufigen Potenzialflächen im Suchraum 3 überwiegend innerhalb von Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 1 WHG (siehe folgende Abbildung). Teilbereiche der Flächen 3.1, 3.6 und 3.6 liegen außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Auch der überwiegende Teil der bereits ausgewiesenen Windvorrangzone liegt im Überschwemmungsgebiet!

Die Babbelage im Suchgebiet 3

Nach § 78 WHG besteht ein grundsätzliches Bauverbot in den Überschwemmungsgebieten, wovon im Einzelfall abgewichen werden kann. Hierzu ist eine Stellungnahme der Wasserbehörde erforderlich. Diese liegt abschließend noch nicht vor. Eine Beteiligung Wasserbehörde im FNP-Verfahren ist nun erforderlich..
Fazit der Gutachter:
Derzeit sind erhebliche Zulassungshindernisse erkennbar. Eine Detailabstimmung mit der Wasserbehörde ist erforderlich.

Auch städtebaurechtlich ist die Planung umstritten, da der Suchraum im Bereich der Aue des Großen Diekflusses liegt. Langfristig sind hier Maßnahmen zur Gewässerentwicklung vorgesehen.
Fazit der Gutachter:
Konflikte mit anderweitigen städtebaulichen Zielsetzungen erkennbar.

Zusammenfassung:
Es sind derzeit erhebliche Zulassungshindernisse in Bezug auf das Überschwemmungsgebiet erkennbar. Auch das derzeitig im FNP ausgewiesene Windvorranggebiet liegt zum Großteil im Überschwemmungsgebiet. Artenschutzrechtliche Konflikte sind erkennbar, erscheinen derzeit aber lösbar. Durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen kann der Eintritt der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände vermieden werden. Ggfs. werden umfangreiche Maßnahmen notwendig, ggfs. kann aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht die gesamte Fläche genutzt werden. Die Erklärung der Unbedenklichkeit für das Landschaftsschutzgebiet ist derzeit noch offen.

Gutachterliche Empfehlung:
Erhebliche Zulassungshindernisse sind insbesondere in Hinblick auf das Überschwemmungsgebiet erkennbar. Da jedoch im Bereich des ÜSG ein großes Flächenpotenzial für die Gemeinde liegt und Teile der bestehenden Windvorrangfläche auch im Suchraum liegt, wird empfohlen zunächst die Flächen 3.1 bis 3.10 weiter zu betrachten und in das FNP-Verfahren mit aufzunehmen.

Auf Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens kann im Rahmen der Abwägung unter Berücksichtigung der Frage des substanziellen Raumes die Flächenkulisse abschließend festgelegt werden. Suchr. Fläche:ha Suchr. Fläche:ha
3.1 35,18 3.6 59,18
3.2 2,95 3.7 53,48
3.3 3,61 3.8 25,28
3.4 3,24 3.9 6,73
3.5 57,94 3.10 11,48

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