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wirtschaftlich zumutbar???

21.11.2013

„wirtschaftlich zumutbar”

Wir lesen in den den Gesetzestexten EEG und EnWG immer wieder mit Erstaunen die schönen Begriffe „wirtschaftlich” und „zumutbar” zum Beispiel im

EnWG §11:
Betrieb von Energieversorgungsnetzen
Soweit es zur Vermeidung unzumutbarer wirtschaftlicher Risiken des Netzbetriebs im Zusammenhang mit Verpflichtungen nach § 13 Absatz 2, § 13a Absatz 2 und § 13c Absatz 1, .... erforderlich ist, kann die Haftung darüber hinaus vollständig ausgeschlossen werden.

EnWG § 36
Grundversorgungspflicht
1) Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

EnWG§ 17
Netzanschluss, Verordnungsermächtigung
... Insbesondere können durch Rechtsverordnungen nach Satz 1 unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Betreiber von Energieversorgungsnetzen und der Anschlussnehmer

1. die Bestimmungen der Verträge einheitlich festgesetzt werden,
2. Regelungen über den Vertragsabschluss, den Gegenstand und die Beendigung der Verträge getroffen werden und
3. festgelegt sowie näher bestimmt werden, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen ein Netzanschluss nach Absatz 2 zumutbar ist; dabei kann auch das Interesse der Allgemeinheit an einer möglichst kostengünstigen Struktur der Energieversorgungsnetze berücksichtigt werden.

Das letztere Zitat zeigt sehr genau woher der Wind weht., die Frage nach der wirtschaftlichen Zumutbarkeit stellt sich dem Gesetzgeber bei oberflächlicher Betrachtung eventuell nur im Hinblick auf den Energieversorger.
Es wäre interessant Ihre Meinung zur Frage zu erfahren, ob nicht auch die wirtschaftliche Zumutbarkeit hinsichtlich der Verbraucher ebenfalls gesetzlich verankert werden sollte.

Info: Die Begriffe wirtschaftlich+zumutbar ergeben in den Gesetztestexten des EnWG und des EEG 14 Treffer...

 
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