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5.09.2019

Zum Artikel „Rat erteilt sein Einvernehmen vom 05.09.19“ von Jörn Spreen-Ledebur in der Neuen Westfälischen Zeitung

Hurra, da kann in Oppendorf der Sekt schon mal kalt gestellt werden.

Für 6 Cent pro kWh hat man den Zuschlag bekommen. Da man fürs Repowering auch noch einen extra Bonus erhält, kann man gleich mehrere Flaschen kalt stellen. Wenn dann zum Start der Windmonster uns wieder eingeredet wird, wie wichtig diese Anlagen für die Klimarettung sind!

Ich kann den Scheiß nicht mehr hören! Die Windkraft und die anderen erneuerbaren Energien, die mich durch die Zwangsabgabe mittlerweile 1.500,- €/Jahr zusätzlich kosten, haben in Sachen Klima rein gar nichts bewirkt, wie dieser und auch schon der letzte Sommer gezeigt haben. Wenn man 30.000 Windmonster in die Norddeutsche Tiefebene stellt und südlich vom Main kaum welche, darf man sich über Sturm und Starkregen an Ort und Stelle, langanhaltenden Regen, der besonders im Frühjahr und Sommer ausbleibt, nicht wundern.

Auch in 2020 werden wir also wieder mit Extremwetter zu tun haben.

23 Mrd. jedes Jahr für die Klimarettung in die Taschen hauptsächlich der Windlobby. Geld regiert eben doch die Welt. Die Lobbyisten, die sich tagtäglich mit der Materie beschäftigen, um die Gesetzeslücken wissen und natürlich mit viel Geld durch die Windparkbetreiber versorgt werden, haben mit Gemeinderäten, die sich mühsam nach Feierabend mit komplizierten und kaum erfüllbaren Vorgaben rumplagen, leichtes Spiel! Wenn also, wie geschehen, in der Ratssitzung am 04.09. Gemeinderatsmitgliedern mit finanziellen Schadensersatzansprüchen gedroht wird und dies nicht glaubwürdig durch die Verwaltung oder dem Bürgermeister entkräftet werden kann, ist es ja nicht verwunderlich, dass man keine Mehrheiten gegen den Kreis zusammen bekommt.

Fragt sich nur, warum der Kreis nicht gleich die Verantwortung übernimmt,

dann braucht man die Gemeinde erst gar nicht fragen. Hätte die Gemeinde in diesem speziellen Fall in Stemwede ihr Einverständnis verweigert, weil man mit dem neuen Bebauungsplan noch nicht so weit ist, wäre das Vorhaben dieser Klimaretter zunächst mal gestoppt worden. Nur hätten die Ratsmitglieder dann mit Sicherheit unerfreuliche Post von hochspezialisierten Anwälten, wie der Prozess in Münster schon gezeigt hat, bekommen. In Münster war der Jurist aus Köln ja auch schon erfolgreich. Es verwundert den langfristigen Betrachter der Windlobby allerdings gewaltig, wie einfach diese Lobbyisten Druck ausüben können und auf der anderen Seite öffentliche Objekte wie der BER-Flughafen, der jeden Monat Millionen kostet, keinen einzigen Verantwortlichen aus der Politik auf die Füße fällt. Dass da zumindest im Unterbewusstsein eine gewisse Politikverdrossenheit aufkommt, darf doch niemanden mehr wundern. Könnte man mir irgendwas Positives vorweisen, aber nichts außer Theorie.

Praktisch muss ich als Landwirt mit dem Wetter klarkommen,

was die letzten zwei Jahre sicherlich schwierig war. Wenn unser Ratsmitglied der Grünen auf das Baumsterben hinweist, darauf muss man mich als Waldbesitzer von sieben ha nicht aufmerksam machen. Das ist sehr wohl dramatisch, nur wie konnte das trotz der vielen Windmonster und 23 Mrd. Euro jedes Jahr für die Energiewende passieren?

Kann es doch wohl sein, dass man das Geld an falscher Stelle einsetzt? Hätte man z.B. den öffentlichen Nahverkehr mit solchen Summen gefördert, den Güterverkehr wesentlich stärker auf die Schiene verlagert, wäre vielleicht viel mehr Klimaschutz mit weniger Belastung für den Bürger herausgekommen.

Aber Vernunft kann man in der großen Politik nicht erwarten,

da gilt es ja eher Interessen von Lobbyisten zu bedienen. Die Ratsmitglieder, die dann näher an den Bürgern sind, haben aber in wichtigen Fragen leider nicht das letzte Wort. Der Ministerpräsident von Baden Württemberg Winfried Kretschmann (Grüne) hat es vor kurzem in einem Interview richtig erkannt und kundgetan. Wenn die Wähler die AFD, Trump, Boris Jonson, Salvini, Orban usw. wählen, dann machen die aktuellen Politiker wohl etwas falsch. Die Politik muss sich mal mit dem Gedanken vertraut machen, dass nicht der Wähler die Schuld an der Misere hat.

Die Energiewende kostet Germany durch Schäden in Land- und Forstwirtschaft und überflutete Städte Milliarden plus den teuersten Strom in der EU.


1.06.2019

Storchenspaziergang am 16. Juli. - Die Laufzeit beträgt ca. 2 Stunden bei gemächlichem Tempo mit Pausen.

Wir laden alle Stemweder, egal ob Mitglieder oder nicht, zu einem „Storchennestspaziergang" ein.

VETO Lädt ein zum Storchenspaziergang

 Los geht es um 14 Uhr bei Wehdebrocks, Hollweder Straße 16, wir laufen zum Storchennest am Mehner Wald und dann weiter zum Storchennest nach Wehdem. Von dort geht es zu Steinkamps, wo gegrillt und geklönt wird.


16.03.2019, 12:12:00

Leserbrief/Kommentar von Rainer Wehdebrock 1. Vorsitzender der Bürgerinitiative VETO! zum Verhandlungstermin am 14.3.2019 OVG Münster.

Von wegen Planungshoheit - eigentlich unfassbar:

Gesetzliche Anforderungen an den kommunalen Flächennutzungsplan in der jetzigen Form kaum erfüllbar!

Offenbar hat schon seit dem Jahr 2011 kein gemeindlicher Flächennutzungsplan eine Anfechtung vor einem Verwaltungsgericht unbeschadet überstanden.

So auch der seit drei Jahren gültige FNP der Gemeinde Stemwede, in welchem die Vorranggebiete für die Windenergienutzung vermeindlich rechtssicher ausgewiesen sind, der nun zumindest in Teilen nicht gültig sein soll.

Als Zuschauer der Verhandlung und juristischer Laie, hat die Gemeindevertretung meiner Meinung nach alle, von der gegnerischen Seite vorgebrachten Argumente, durch gute und nachvollziehbare Begründungen entkräftet.

Für mich war weder erkennbar, wo die angeblichen Versäumnisse der Planung liegen, noch, wie ein derart haarspalterisches Tauziehen um gefühlte Banalitäten an den Kriterien für die Errichtung eines Bürgerwindparks, mit den Zielen Klimarettung vereinbar ist.
Ob nun 9,7% oder erst 10% der Gemeindefläche bzw. 250 oder 300 Meter Abstand von Windanlagen zur Wohnbebauung nun die entscheidenden Kriterien für eine teilweise Aufhebung des Flächennutzungsplans sind, will sich mir beim besten Willen nicht erschließen.

Genauso wie der Poker um den Mindestabstand zum leverner Ortskern hinsichtlich des Erhalts der historischen Ansicht, sowie die Einbeziehung eines kleinen Waldstücks im Ortsteil Drohne, erscheint mir eher kleinliche Juristerei als eines (Oberverwaltungs-) gerichtlichen Rechtsspruchs würdig.
Auch die Forderung der Kläger, sich als Gemeinde über die Vorgabe des Kreises, hinsichtlich der Berücksichtigung der Überschwemmungsgebiete, hinwegzusetzen, entbehrt nicht einer gewissen Absurdität.

Es sieht für mich fast so aus, als seien die gesetzlichen Bestimmungen in dieser Form so gestrickt, dass jeder, der ein justiziables Haar in der Vorgaben-Suppe finden will, auch durchaus fündig wird, gerade so, als bestünde die Absicht, juristische Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu erwirken.

Im Klartext:
Genauso wie die Enertrag AG aus Brandenburg an der Idee des Windkraftwerks in der Babbelage festhält, werden wir von der Bürgerinitiative VETO! uns weiterhin dafür stark machen, dass der vorhandene Flächennutzungsplan in Kraft bleibt, bzw. in der vorliegenden Form rechtssicher fortgeschrieben wird, da sich an den Gründen, die gegen die Babbelage sprechen, durch das nun vorliegende Urteil nichts geändert hat.

08.03.2019, 11:12:00

Leserbrief/Kommentar von Rainer Wehdebrock 1. Vorsitzender der Bürgerinitiative VETO! zum Verhandlungstermin am 7.3.2019 OVG Münster.

Punkt für die Gemeinde

Das war dann mal ein kurzes Vergnügen - mit erstauntem Publikum.

Selbst die vorsitzende Richterin war wohl durchaus überrascht, als der Anwalt der Gemeinde Stemwede seinen Kontrahenten von der Enertrag AG für befangen erklärte.

Diese Kollege, seinerzeit in beratender Funktion an der Aufstellung eines rechtssicheren Flächennutzungsplans für die Gemeinde über seine Kanzlei beteiligt, vertritt jetzt ausgerechnet die Enertrag AG, die als Gegner genau diesen Flächennutzungsplan wegen Formfehlern anfechtet und für ungültig erklären lassen möchte, um doch noch den großen Windpark in der stemweder Babbelage durch zu boxen!

Da halfen keine Erinnerungslücken, Ausflüchte oder halbherzige Erklärungsversuche, am Ende gab es dann doch lange Gesichter bei den sonst so siegessicheren Windkraftlern, als der Gemeinde-Jurist entsprechenden Schriftverkehr nachweisen konnte, und das Gericht die Verhandlung notgedrungen vertagen musste.

Ein Teil der anwesenden Stemweder war schon etwas amüsiert darüber, wie größenwahnsinnig wohl jemand sein muss, zu versuchen, einen sorgfältig und mit hohem finanziellen Aufwand erstellten öffentlichen Flächennutzungsplan juristisch, auf Grund von Formfehlern anzufechten, und dabei selbst formal derartig ins Fettnäpfchen zu treten.


Na gut, wirklich lustig ist das nicht, aber es ist immer wieder erstaunlich bis erschreckend, mit welcher Dreistigkeit diese Lobbyisten bzw. potentiellen Absahner vorgehen.
Ob das am Ende schon bei der Erstellung des FLNP von diesem Herrn so vorgesehen war, sei dahingestellt, ich persönlich gehe davon aus und hoffe das dem nicht so ist! – Obwohl, wer könnte besser einen formalen Fehler in einem Planungs-Dokument finden, als der, der dabei als Berater tätig war?

Auf jeden Fall ist besagter Advokat der eigentliche Gewinner der Verhandlung, weil alle seine Tätigkeiten, damals für die Gemeinde Stemwede – heute für die Gegenseite, garantiert jeweils gut entlohnt wurden bzw. noch werden.
Natürlich ändert dieser Umstand nichts an der Tatsache, dass bei der nächsten Verhandlung am 14. März der FLNP wahrscheinlich wegen Formfehlern seine Gültigkeit verliert, und die Windkraftbetreiber wieder auf ein einträgliches Geschäft auf Kosten der Allgemeinheit hoffen können.

Na ja, für mich, als überzeugter Demokrat, der den Gauben an das Rechtssystem noch nicht verloren hat bedeutet das, dass ich mal wieder eine Woche gut schlafen kann, weil dieses Mal nicht der kleine, steuerzahlende Mann, sondern ein durch Zwangsabgaben aufgeblähter, arroganter Finanzriese unter dem Deckmäntelchen der Klimarettung, eins „auf die Mütze“ bekommen hat.

Dass dann am Ende des Verhandlungstermins noch Stimmen laut wurden, die sich darüber beschwerten, warum unser Gemeinde-Jurist seine Erkenntnisse über den doppelt-engagierten Kollegen nicht schon im Vorfeld an das Gericht weitergab, kann ich persönlich nicht nachvollziehen. - Ich an seiner Stelle hätte, angesichts der Hinterhältigkeit, oder sei es auch nur angesichts der peinlichen Dummheit der Gegenseite, genauso gehandelt.

 

 

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